Gemeindeaufenthaltsabgabe (Ortstaxe)

Die Gemeindeverwaltung möchte daran erinnern, dass ab 01.01.2025 die neuen Tarife für die Gemeindeaufenthaltsabgabe, welche mit Gemeinderatsbeschluss vom 20.12.2024 Nr. 48 beschlossen worden sind, gelten:


Einstufung der Gastbetriebe        ab 2025
  Kategorie 1Beherbergungsbetriebe laut Art. 5 des LG Nr. 58 vom 14.12.1988 mit einer Einstufung von vier Sternen, vier Sternen "superior" und fünf Sternen 4,10 €
  Kategorie 2- Beherbergungsbetriebe laut Art. 5 des LG Nr. 58 vom 14.12.1988 mit einer Einstufung von drei Sternen und drei Sternen "superior"
- Beherbergungsbetriebe gemäß LG Nr. 12 vom 11.05.1995 mit einer Einstufung von fünf Sonnen
- Beherbergungsbetriebe laut Art. 6, Abs. 3 des LG Nr. 58 vom 14.12.1998 mit einer Einstufung von fünf Sternen
  3,60 €
  Kategorie 3alle anderen Beherbergungsbetriebe laut Art. 1, Abs. 2 des LG
  3,10 €

Zuständig

DEU